Kosten und Abrechnungsverfahren
Die Abrechnung der therapeutischen Leistungen erfolgt grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) bzw. der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Zwischen Therapeutin und Patient*in wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, sodass die Rechnungsstellung direkt an die Patientin oder den Patienten erfolgt. Diese*r begleicht die Rechnung zunächst selbst.
Private KV/ Beihilfe
Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte können die Rechnung anschließend bei ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle zur Erstattung einreichen. Die Höhe der Erstattung und die genauen Modalitäten richten sich nach den individuellen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung. Sollte eine Versicherung die Rechnungen nicht in voller Höhe erstatten, kommt der Patient für den Differenzbetrag auf.
Selbstzahler*innen
Selbstzahler*innen tragen die Kosten der Behandlung unabhängig von Versicherungen vollständig selbst. Dies ermöglicht unter anderem größtmögliche Diskretion und Flexibilität.
Bei Fragen zu den Kosten oder zum Ablauf der Abrechnung sprechen Sie mich gerne an.