Kosten und Abrechnungsverfahren
Die Abrechnung der therapeutischen Leistungen erfolgt grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Zwischen Therapeutin und Patient*in wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, sodass die Rechnungsstellung direkt an die Patientin oder den Patienten erfolgt. Diese*r begleicht die Rechnung zunächst selbst.
Private Krankenversicherung/ Beihilfe
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können die Rechnung anschließend bei ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung einreichen. Die Höhe der Erstattung sowie die genauen Modalitäten hängen von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung ab.
Selbstzahler*innen
Selbstzahler*innen tragen die Kosten der Behandlung unabhängig von Versicherungen vollständig selbst. Dies ermöglicht unter anderem größtmögliche Diskretion und Flexibilität.
Bei Fragen zu den Kosten oder zum Ablauf der Abrechnung sprechen Sie mich gerne an.