Wichtige Hinweise vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung

In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe ganz oder anteilig übernommen. Die konkreten Regelungen zur Kostenerstattung sind jedoch nicht einheitlich und hängen maßgeblich von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.

Um spätere Unklarheiten oder unerwartete Kosten zu vermeiden, ist es daher wichtig, bereits vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung einige Punkte mit Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) oder der Beihilfe zu klären:

 

Wird Psychotherapie in meinem Tarif übernommen?

Erkundigen Sie sich bitte, ob ambulante Psychotherapie grundsätzlich Bestandteil Ihres Tarifs ist und welche Therapieverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Therapie o.ä,) übernommen werden. 

Manche Versicherer erstatten Psychotherapie auch nur bei ärztlichen und nicht bei psychologischen Psychotherapeut*innen.

Bitte klären Sie das im Vorfeld ab.
 

Gibt es Kosten- oder Sitzungsbegrenzungen ?

Einige Versicherungstarife sehen Begrenzungen hinsichtlich der erstattungsfähigen Gebühren oder eine maximale Anzahl an erstattungsfähigen Therapiesitzungen vor.

Bitte klären Sie im Vorfeld, ob und in welchem Umfang solche Begrenzungen bestehen und ob die Anzahl der Sitzungen tariflich limitiert ist.

 

Wie viele Sitzungen werden ohne Antrag bezahlt?

Viele Versicherungen übernehmen zunächst eine bestimmte Anzahl an Therapiesitzungen, ohne dass hierfür vorab eine Genehmigung erforderlich ist.

Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung darüber, wie viele probatorische Sitzungen (Probesitzungen) sowie gegebenenfalls anschließende Therapiesitzungen übernommen werden, bevor ein Antrag auf Kostenübernahme oder ein Gutachterverfahren notwendig wird.

Gelten für die Beihilfe besondere  Regelungen?

Die Beihilfe hat häufig eigene und teils strengere Vorgaben, etwa in Bezug auf die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen sowie auf die einzureichenden Unterlagen und Berichte.

Bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle über die geltenden Regelungen. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Formulare.

Formale und sensible Punkte

Gegebenenfalls kann es für Sie relevant sein zu prüfen, ob eine psychotherapeutische Behandlung Auswirkungen auf eine angestrebte Verbeamtung oder auf spätere Tarifwechsel haben kann.

Klären Sie gegebenenfalls, ob und an welche Stellen Diagnosen weitergegeben werden und ob die Inanspruchnahme einer Psychotherapie Einfluss auf bestehende oder geplante Zusatzversicherungen (z. B. Berufs- oder Dienstunfähigkeits-versicherung) hat.

 

 

Praktischer Tipp

 

Lassen Sie sich die Auskünfte Ihrer Versicherung möglichst immer schriftlich bestätigen (eine E-Mail ist ausreichend).

Insbesondere in Bezug auf die Genehmigungsfreiheit, die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen sowie die Höhe der Kostenerstattung sind Sie so auf der sicheren Seite.

M.Sc. Psych. Judith Ringhofer  

Lotter Str. 5  - 49078 Osnabrück   

Tel: 0541 - 319 969 77 

 mail@praxis-ringhofer.de

 

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